Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses – und der häufigste Grund für Beschwerden in der Eigentümerversammlung, wenn die Reinigung nicht klappt. Ein zuverlässiger Dienstleister, der wöchentlich erscheint, sauber arbeitet und korrekt abrechnet, nimmt Verwaltern und Eigentümern eine dauerhafte Sorge ab. Genau darum geht es auf dieser Seite.
Zur Einordnung: Dieses Portal führt die Reinigung nicht selbst aus. Wir vermitteln Ihre Anfrage an sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe in Wuppertal, Solingen und Remscheid, die auf die wiederkehrende Treppenhausreinigung von WEG-Objekten und Mietshäusern spezialisiert sind. Für Sie ist die Anfrage kostenlos.
Sie betreuen ein oder mehrere Objekte und suchen eine verlässliche Treppenhausreinigung? Anfrage stellen oder nutzen Sie unser Kontaktformular (Mo–Fr). Bei mehreren Objekten nennen Sie die Anzahl direkt.
Für wen diese Seite gedacht ist
- WEG-Verwaltungen und Hausverwaltungen, die für ein oder viele Objekte einen zuverlässigen Dienstleister brauchen – Details im Bereich für Hausverwaltungen.
- Vermieter und Eigentümer, die ihr Mietshaus in gepflegtem Zustand halten und die Kosten korrekt über die Nebenkosten umlegen wollen.
- WEG-Beiräte, die nach Beschwerden über den bisherigen Dienstleister eine Alternative suchen.
Was zur Treppenhausreinigung gehört
Der Leistungsumfang wird im Reinigungsplan festgelegt – das ist die Grundlage für eine überprüfbare Leistung. Üblich sind:
- Reinigen der Treppenstufen, Podeste und Flure (Kehren, Wischen)
- Handläufe, Geländer und Griffflächen feucht abwischen
- Eingangsbereich, Fußmatten, Briefkastenanlage
- Aufzug (Boden, Spiegel, Bedienelemente)
- Kellerabgänge und Nebenflächen nach Vereinbarung
- Fenster im Treppenhaus und Eingangsglas im Intervall (siehe Glasreinigung)
- auf Wunsch: Mülltonnendienst (Herausstellen/Zurückstellen), Kehren des Gehwegs
Umlagefähig auf die Mieter – korrekt abgerechnet
Die Kosten der Treppenhausreinigung gehören zu den Betriebskosten und sind – bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag – als „Hausreinigung“ auf die Mieter umlagefähig. Voraussetzung dafür ist eine saubere, prüfbare Abrechnung. Deshalb legen die Fachbetriebe Wert auf nachvollziehbare Rechnungen, die in die Betriebskostenabrechnung passen. Wie das genau funktioniert, welche Bedingungen gelten und wie ein Rechenbeispiel aussieht, erklärt ausführlich unser Ratgeber zur Umlagefähigkeit. Die Frage, wer letztlich zahlt – Mieter, Vermieter oder WEG –, behandelt der Ratgeber Wer zahlt die Treppenhausreinigung?.
Zuverlässigkeit und Vertretung – der entscheidende Punkt
Der häufigste Anlass für einen Wechsel ist nicht der Preis, sondern dass der bisherige Dienstleister unregelmäßig kommt oder bei Krankheit ersatzlos ausfällt. Die Fachbetriebe arbeiten deshalb mit:
- festem Reinigungsplan (welche Flächen, welches Intervall, welcher Wochentag)
- Vertretungsregelung, damit Urlaub oder Krankheit nicht zu Ausfällen führen
- Nachweis/Dokumentation der erbrachten Reinigungen – wichtig als Beleg gegenüber Eigentümern und Mietern
- festem Ansprechpartner für Rückfragen und Sonderwünsche
Fragen Sie diese Punkte im Angebotsgespräch gezielt ab – sie unterscheiden einen verlässlichen Vertrag von einem Ärgernis.
Preis-Orientierung Treppenhausreinigung
Treppenhausreinigung wird meist als Monatspauschale je Objekt kalkuliert, abgeleitet aus Etagenzahl, Fläche und Intervall. Richtwerte für das Bergische Land (netto, Orientierung, verbindlich nach Besichtigung):
| Objekt (wöchentliche Reinigung) | Orientierung / Monat |
|---|---|
| Richtwert je Reinigung, pro m² | ca. 2,50–5,00 €/m² |
| pro Etage | ca. 25–80 €/Monat |
| kleines MFH (2–3 Etagen) | ca. 80–150 €/Monat |
| mittleres MFH | ca. 120–250 €/Monat |
| großes MFH | ca. 200–400 €/Monat |
| Gewerbe-/Großobjekt | ca. 250–600 €/Monat |
Beispiel zur Einordnung: Ein Haus mit 3 Etagen und 4 Parteien, wöchentlich gereinigt, liegt orientierend bei etwa 150 € netto im Monat. Der Preis hängt von Intervall (wöchentlich, 14-tägig), Etagenzahl, Zusatzflächen und Zugänglichkeit ab. Alle Faktoren und die Gegenüberstellung Vertrag vs. einmalig: Kostenseite.
Mehrere Objekte? Ein Ansprechweg für alle
Wenn Sie als Verwaltung mehrere Häuser betreuen, lässt sich die Treppenhausreinigung über einen Rahmen bündeln – mit einheitlichem Standard, einem Ansprechpartner und getrennter Abrechnung je Objekt für die jeweilige Nebenkostenabrechnung. Das spart Abstimmung und macht Vertretung planbarer. Mehr dazu im Hub für Hausverwaltungen.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlagefähig?
Ja, als Teil der Betriebskosten (Position „Hausreinigung“) ist sie bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig. Voraussetzung ist eine korrekte, prüfbare Abrechnung. Details im Umlage-Ratgeber.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Reinigungskraft?
Seriöse Betriebe haben eine Vertretungsregelung, damit die Reinigung nicht ausfällt. Fragen Sie diese im Angebot ab – sie ist ein zentrales Qualitätsmerkmal.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Üblich ist wöchentlich; bei geringer Frequenz kann 14-tägig genügen, bei stark genutzten oder großen Objekten auch häufiger. Der Fachbetrieb empfiehlt das Intervall nach Besichtigung.
Können mehrere Objekte über einen Vertrag laufen?
Ja. Für Hausverwaltungen mit mehreren Häusern ist das der Regelfall – ein Ansprechweg, einheitlicher Standard, getrennte Abrechnung je Objekt.
Wird die erbrachte Reinigung dokumentiert?
Ja, auf Wunsch mit Nachweis der durchgeführten Reinigungen – hilfreich als Beleg gegenüber Eigentümern und Mietern und für die Betriebskostenabrechnung.
Anfrage für Treppenhausreinigung stellen
Objektadresse bzw. -zahl, Etagen, Parteien, Wunschintervall und Zusatzflächen (Aufzug, Keller, Mülldienst) genügen für den Anfang.
Mit Absenden stimmen Sie zu, dass wir Ihre Angaben zur Angebotserstellung an sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe im Bergischen Land weitergeben. Details: Datenschutzerklärung.
Kontakt: Kontaktformular (Mo–Fr).
Was in einen guten Reinigungsplan gehört
Ein sauberes Leistungsverzeichnis verhindert die häufigste Streitquelle zwischen WEG, Verwaltung und Reinigungsbetrieb: unklare Erwartungen. Diese Punkte sollten geregelt sein:
Üblich bei jedem Termin (wöchentlich oder 14-tägig)
- Treppenstufen und Podeste feucht wischen
- Handläufe und Geländer abwischen
- Eingangsbereich inklusive Türglas und Klingeltableau
- Briefkastenanlage äußerlich reinigen
- Aufzugskabine (Boden, Spiegel, Bedienfeld), sofern vorhanden
- Schmutzfangmatten absaugen bzw. ausklopfen
In größeren Abständen (monatlich bis halbjährlich)
- Fensterbänke, Heizkörper und Geländerstreben im Treppenhaus
- Lampen und Leuchtenabdeckungen
- Kellerabgänge, Zugangswege und Hauseingangsüberdachung
- Treppenhausfenster und Eingangsverglasung beidseitig
- Spinnweben in Ecken und an Decken entfernen
Herbst und Winter im Bergischen: das Intervall prüfen
Laub, Dauernässe und Streugut sorgen von Oktober bis März gerade in Hanglagen für deutlich schnellere Verschmutzung von Eingängen und unteren Etagen. Bewährt hat sich, für diese Monate Zusatztermine oder ein verkürztes Intervall bereits im Vertrag zu vereinbaren – und den Winterdienst als eigene Leistung separat zu regeln, statt ihn stillschweigend vorauszusetzen.
Für Verwalter: sauber dokumentiert
- Reinigungsplan mit Leistungsnachweis (Datum/Kürzel) im Hausflur – beugt Eigentümer-Beschwerden vor
- Feste Vertretungsregelung für Urlaub und Krankheit im Vertrag
- Prüffähige Rechnungen, die sich der Betriebskostenabrechnung zuordnen lassen
Sie möchten ein Angebot auf Basis eines klaren Leistungsverzeichnisses? Wir vermitteln Fachbetriebe, die genau so arbeiten.